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Montag 21. Mai |
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Wenn Sie die Europäische Union (EU) verlassen und Ihren Wohnsitz außerhalb dieser haben, können Sie sich die Mehrwertsteuer für Waren, die Sie innerhalb der EU gekauft haben, rückerstatten lassen. Zur Rückerstattung benötigen Sie ein U34-Formular, auf dem vom Zoll die Ausfuhr bestätigt wird, und die Rechnung. Unter Vorlage der Ausfuhrbestätigung erhalten Sie dann auf der Bank eine Barauszahlung der Mehrwertsteuer abzüglich einer Gebühr. Außerhalb der Banköffnungszeiten können Sie den Antrag auf Auszahlung beim Informationsschalter abgeben. Achtung: Hier erfolgt keine Barauszahlung, die Unterlagen werden lediglich weitergeleitet! Im Handgepäck darf nur Ware transportiert werden, die direkt aus der EU ausgeführt wird. Ansonsten muss die Ware im aufzugebenden Gepäck transportiert werden. Weisen Sie beim Check-in darauf hin, dass Sie für Gegenstände im Gepäck die Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen, da die Ware vor dem Einchecken bestätigt werden muss. |