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Wenn Sie in eines der EU-Länder reisen,
die dem "Schengener Abkommen" unterliegen, entfällt die Passkontrolle.
Der Pass als
Ausweisdokument muss auf jeden Fall mitgeführt werden.
Zu den Schengen-Ländern zählen im Flugverkehr ab
März: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Bei Reisen in ein "Nicht-Schengen-Land" werden an
der
Passkontrolle die gültigen Reisepapiere kontrolliert.
PASS – vergessen, abgelaufen, verloren?
Wenn Sie auf Ihren Pass vergessen haben, besteht die Möglichkeit, sich
kurzfristig einen Notpass ausstellen zu lassen. Die Notpassstelle der
Berufsfeuerwehr Linz (0043/732/33 4 20) in der Wiener Straße ist täglich
und rund um die Uhr für Sie da.
Sie benötigen: einen amtlichen
Lichtbildausweis zwei Passbilder (Fotoautomaten in Linz: am
Hauptbahnhof und in der Arkade am
Taubenmarkt) Kosten: € 69,00
Bei Verlust des Reisepasses benötigen Sie zusätzlich eine
Verlustanzeige der örtlichen Polizei.
Der Notpass wird bei Vorlage aller gewünschten Dokumente innerhalb von
10 min ausgestellt und ist für ca. 6 Monate gültig (hängt vom Reiseziel
ab).
In einigen EU-Ländern besteht die Möglichkeit,
trotz abgelaufenen Passes einzureisen (gilt in den darauf folgenden 5
Jahren nach Verlust der Gültigkeit). Achtung: dies trifft nicht
auf alle EU-Länder zu!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das
Bürger-Service-Center der Stadt Linz unter der Telefonnummer 0043/70/70
70-22 22 (Mo-Fr 7-18 Uhr) oder besuchen Sie im Internet www.linz.at/service/service.asp.
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